"Betroffenheit reicht nicht"
Stadtrat Liecke fordert, mehr für den Schutz der Kinder zu tun

Allein mit Gewalt und Angst: eine Situation, in der sich viele Kinder befinden. | Foto: Free-Photos/Pixabay
  • Allein mit Gewalt und Angst: eine Situation, in der sich viele Kinder befinden.
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Kürzlich ist ein Fall von mutmaßlicher Misshandlung einer Fünfjährigen in Eberswalde bekannt geworden. Das nimmt Jugend- und Gesundheitsstadtrat Falko Liecke (CDU) zum Anlass, erneut dazu aufzurufen, den Kinderschutz zu stärken.

„Es reicht nicht, bei jedem neuen Fall zutiefst betroffen und höchst empört zu sein. Die Verantwortlichen müssen endlich handeln“, sagt er mit Blick auf die Landes- und Bundesebene. Bereits vor mehr als fünf Jahren hat er einen Forderungskatalog mit 19 Punkten aufgestellt. Jedoch nur drei davon seien inzwischen berlinweit umgesetzt worden: Kinderschutzambulanzen, Familienhebammen und Babylotsen. Manches müssen die Bezirke immer noch aus eigener Kraft umsetzen, wie zum Beispiel Anlaufstellen für Eltern mit sogenannten Schreibabys.

Liecke fordert unter anderem eine größere Verbindlichkeit. Eltern sollten sanktioniert werden können, wenn sie ihre Kinder nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen bringen. Auch dürften sie sich nicht einfach den Neugeborenenbesuchen verweigern, die Mitarbeiter des Gesundheitsamts machen.

Alle Jugendämter bräuchten zusätzliche Kinderschutzteams, um im Krisenfall schnell reagieren zu können, meint der Stadtrat. In Neukölln hätte sich die Mindestausstattung mit acht Sozialarbeitern, einer Führungs- und einer Verwaltungskraft bewährt. Zudem solle sich ein Jugendamtsmitarbeiter um höchstens 50 Fälle kümmern müssen.

Daten von Tätern zugänglich machen

Gebraucht werde auch eine „gesetzliche Generalklausel“, die es Jugendamt und Strafverfolgungsbehörden erlaube, einfacher zusammenzuarbeiten. „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden“, so der Stadtrat.

Ärzte will Licke gesetzlich verpflichten, Verdachtsfälle von Misshandlungen dem Jugendamt oder einer Kinderschutzambulanz zu melden. Außerdem setzt er auf die Pflicht zur Fortbildung: Familienrichter eignen sich Wissen über Kindeswohlgefährdung und das Erkennen von Misshandlungen an. Angehende Kinderärzte beschäftigen sich mit Gerichtsmedizin, auch Mitarbeiter im Jugendamt und bei freien Trägern werden in gerichtsmedizinischen Fragen geschult.

Schließlich hält es der Stadtrat für notwendig, dass bei jedem gestorbenen Säugling oder Kleinkind eine Obduktion stattfinde, um herauszufinden, ob Gewalt die Todesursache war.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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