Senat sichert Bezirk seine Unterstützung zu
Übernahme der Weichselstraße 52 durch kommunales Unternehmen möglich
Der Senat sichert dem Bezirk Neukölln seine Unterstützung zu, das Vorkaufsrecht für das Haus Weichselstraße 52 auszuüben.
Dazu der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD): „Ich unterstütze das Vorhaben des Bezirks Neukölln, die letzten verbleibenden Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts auszuschöpfen. Meine Verwaltung hat nun alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bezirk für das Wohnhaus in der Weichselstraße 52 das Vorkaufsrecht aussprechen kann. Neben dem Schutz der Mieterinnen und Mieter ging es uns dabei auch um ein Zeichen, dass dem Land Berlin der Milieuschutz und die Vorkaufsrechte sehr wichtig sind.“ Sollte die Käuferin eine sogenannte Abwendungserklärung zum Schutz der Mieter nicht unterschreiben, stünde die Senatsverwaltung nun bereit, einen Erwerb über ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen mit der erforderlichen Finanzierung zu bezuschussen.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. November 2021 in sozialen Erhaltungsgebieten nur eingeschränkt anwendbar. Lediglich dann, wenn Mängel oder Missstände im Sinne des Baugesetzbuches vorliegen, kann das Vorkaufsrecht überhaupt noch zur Anwendung kommen. Der Senat erklärte, dass er im Falle der Weichselstraße 52 von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde, wenn der Käufer die geforderte Vereinbarung nicht unterschreibe. Gaebler weiter: „Das aktuell sehr stark beschränkte Vorkaufsrecht macht die Ausübung schwierig und wegen der Herausforderung bei der Wirtschaftlichkeit auf wenige Fälle begrenzt.“ Unterstützung erhält die Landesregierung von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie vom Berliner Mieterverein.
Autor:Uwe Lemm aus Mahlsdorf |
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