Tipp
Parkverbot Berlin einrichten
Sie planen eine Umzug oder eine Baustelle vor Ihrem Haus?
Dann sollte Sie auf jedenfalls rechtzeitig eine Halteverbotszone einrichten lassen. Andernfalls wird es teurer, denn die Baufirma oder der Umzugsdienst rechnet nach Stunden ab und je länger der Weg für die Mitarbeiter ist, desto kostspieliger wird es.
Bei der stets schwierigen Parkplatzsituation in Berlin sollte man nichts dem Zufall überlassen, sondern ein Parkverbot Berlin beantragen. Damit Sie sich zusätzliche und umständliche Behördengänge ersparen, übernehmen wir das gerne für Sie. So können Sie sich ganz alleine auf den Umzug selbst konzentrieren.
Unsere Dienstleistungen:
Wir melden Ihren Wunschtermin beim zuständigen Bezirksamt an, liefern die Schilder und holen diese auch wieder ab. Vergessen Sie dabei auch nicht den Zielort. Wenn auch dort die Einrichtung einer Halteverbotszone notwendig ist, kümmern wir uns selbstverständlich auch darum.
Was Sie dabei beachten sollten:
Wenn Sie ein Parkverbot Berlin einrichten wollen, nehmen Sie bitte so bald wie möglich - aber mindestens 14 Tage vorher - mit uns Kontakt auf, denn auch wir müssen bei Behördenbesuchen schon mal geduldig sein. Alles braucht eben seine Zeit.
Ein Parkverbot muss mindesten 72 Stunden vorher aufgestellt sein, damit die Besitzer der parkenden Autos rechtzeitig informiert sind. Nur dann können abgestellte Autos auch abgeschleppt werden. Sollte sich dann doch widerrechtlich ein Fahrzeug aufhalten, sollten Sie die zuständige Behörde darüber informieren. Diese kann dann die notwendigen Schritte (beispielsweise Abschleppung) veranlassen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Parkverbot Berlin einrichten haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
So einfach ist die Beantragung von Halteverbotsschildern
Online Formular ausfüllen.
Wir erledigen die behördliche Beantragung.
Die Haltverbotschilder werden fristgemäß aufstellt und beschriftet.
Hemdärmel hochkrempeln: Jetzt kann in Ruhe entrümpelt werden.
Die Haltverbotschilder werden wieder abgeholt.
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