Spaßmobile auf der Straße nicht erlaubt

Neukölln. Spaßmobile mit einem Elektromotor sind beliebt, aber auf der Straße und dem Gehweg verboten. Darauf weist die Polizei hin.

Sie heißen Hoverboards, Self-Balance-Boards, E-Scooter, Elektro-Skateboards, One-Wheel oder ähnlich. Die Fun-Fahrzeuge stehen besonders bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs, und manche Eltern halten sie für ein passendes Weihnachtsgeschenk.

Dass ihre Sprösslinge damit nicht nach Herzenslust unterwegs sein dürfen, ist ihnen meistens nicht bewusst. Der Handel weist in aller Regel nur sehr versteckt darauf hin, dass die Gefährte nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen.

Weil sie in der Regel schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, seien sie generell zulassungs-, kennzeichnungs-, versicherungs- und fahrerlaubnispflichtig, informiert die Polizei. Auf Fahrer der Spaßmobile können böse Überraschungen warten. Bußgelder und Geldstrafen sind noch die harmlosesten. Denn falls es zu einem Unfall kommt, drohen Schadenersatzforderungen, für die eine private Haftpflichtversicherung nicht aufkommt. Das gilt auch, wenn die Fahrer nur im Schritttempo auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder im Park unterwegs sind.

Wird jemand mit einem Spaßmobil erwischt, muss er damit rechnen, dass die Polizei die Weiterfahrt sofort verbietet und eine Anzeige schreibt. Außerdem kann das Fahrzeug sichergestellt werden. sus

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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