Sonderregeln wegen Corona
Gastronomen dürfen in Neukölln Zelte aufbauen
Kneipen und Restaurants dürfen im diesem Herbst und Winter Heizstrahler und „Einhausungen“ aufbauen, damit die Gäste draußen sitzen können. Das hat das Bezirksamt am 6. Oktober beschlossen.
Bürgermeister Martin Hikel (SPD) begründet die Maßnahme: „Viele Wirte stehen mit dem Rücken zur Wand. Sie halten sich an die Hygieneregeln, wodurch sie natürlich Umsatzeinbußen haben. Wir wollen unbürokratisch helfen, ohne die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu gefährden.“
Auf die Sondernutzungsgebühr, die normalerweise erhoben wird, wenn Gastronomen Tische und Stühle auf öffentlichem Straßenland aufstellen, werde verzichtet. Auch eine Ausweitung einer bestehenden Sondernutzung sei erlaubt – nach Genehmigung vom Amt. Die Sonderregelung gilt bis Ende März 2021.
Auch nachts draußen sitzen
Möglich sind Einhausungen, also Zelte, die ab der Hauswand angebracht werden, mit Seitenteilen aus transparenten Materialien. Wenn sie gut genug beleuchtet sind, können sie über Nacht stehen bleiben. Strombetriebene Infrarot- oder Elektrostrahler dürfen Wärme spenden. Beide Maßnahmen müssen dem Bezirksamt angezeigt werden.
Bei der Vergrößerung der bisher genehmigten Fläche müssen die Sicherheitsabstände zur Straße eingehalten werden und es muss genügend Platz für Fußgänger bleiben. Neu ist jedoch, dass der sogenannte Unterstreifen auf dem Gehweg – der gepflasterte Bereich direkt an der Straßenkante – in die Berechnung dieser Sicherheitsabstände eingerechnet wird.
So kann der Gastronom seinen Außenbereich unter Umständen ein Stück weiter auf den Gehweg verlagern, und die Passanten werden hier und da einen kleinen Bogen machen müssen.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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