Neue Regelung für Schankvorgärten
Neukölln. Wenn Gastronomen ihre Gäste im Freien bewirten, ist offiziell von „Schankvorgärten“ die Rede. Für diese haben die Bezirksverordneten nun zusätzliche Auflagen beschlossen. Die Betreiber müssen künftig ihre Genehmigungen mit einer Lageskizze der zulässigen Schankfläche versehen. Diese sind gut sichtbar am Schaufenster oder an der Eingangstür auszuhängen. Nach Betriebsschluss sind außerdem Tische und Stühle vom Gehweg zu räumen. Das Ordnungsamt soll die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren. sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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