Neukölln und der Tourismus: Stadtrat Biedermann zu Hotelplanungen

Besonders junge Touristen zieht es in den Reuterkiez. Im Hintergrund die St.-Christophorus-Kirche. | Foto: Schilp
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Neukölln. Der Fremdenverkehr boomt, auch in Neukölln. Deshalb sollen zwei große Hotel-Neubauten entstehen. Stadtplanungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) informierte die Bezirksverordneten während ihrer Sitzung im Oktober über den Stand der Dinge und sprach über ein neues Tourismuskonzept.

Anlass war eine Anfrage der Linken-Fraktion. Sie wollte unter anderem wissen, wann der Bau des neuen Estrel-Hotelturms an der Sonnenallee, gegenüber des Mutterhauses, beginnt. Er soll 50 Stockwerke hoch werden und Platz für 800 Zimmer bieten. Biedermann sagte, er rechne damit, dass der Bebauungsplan im Dezember von den Bezirksverordneten beschlossen werden könne. Wie schnell der Hoteleigentümer dann einen Bauantrag stelle, wisse er allerdings nicht.

Das zweite Projekt: Im Rahmen des geplanten Wohnungsbaus auf dem Güterbahnhof Neukölln ist vorgesehen, an der Ecke Werbellin- und Karl-Marx-Straße einen rund 25-stöckigen Turm zu errichten. Dort soll vor allem Gewerbe und auch ein Hotel einziehen (die Berliner Woche berichtete). In Kürze werde der Investor sein Vorhaben bei der Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vorstellen. Das sei bei Gebäuden dieser Größenordnung üblich, so Biedermann.

Gebe es von dort Zustimmung, sei ein Hotel grundsätzlich zulässig, denn dieser Teil der Karl-Marx-Straße gilt baurechtlich als sogenanntes Kerngebiet. „Beherbergungsbetriebe sind hier städtebaulich richtig untergebracht, unter anderem weil sie hier die Zentrumsfunktion stützen, die Wohnruhe nicht stören können und gewerbliche Betriebe nicht verdrängen“, erklärte der Stadtrat. Mit einem Baubeginn rechnet er nicht vor 2019.

Marlis Fuhrmann von der Linken-Fraktion fragte außerdem nach einem Neuköllner Tourismus-Konzept. Jochen Biedermann erklärte, hier sei in erster Linie der Senat gefordert. Er müsse seine Richtlinien den Entwicklungen anpassen und den Bezirken einen einheitlichen Rahmen zur Verfügung stellen. Und das geschieht gerade. Vor wenigen Wochen hat die rot-rot-grüne Koalition im Abgeordnetenhaus vereinbart, bis zum Frühjahr nächsten Jahres eine „neue touristische Konzeption für einen stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus“ zu erstellen.

Zum Hintergrund: In den Jahren 1993 bis 2010 sind die jährlichen Übernachtungen in Berlin von 7,5 auf 20 Millionen gestiegen. Mit diesen Zahlen hatte das Land 2011 sein bis heute gültiges Tourismuskonzept erstellt. Darin wird das Wachstum gefeiert und das eindeutige Ziel formuliert, es möglichst effektiv voranzutreiben. Nur ganz nebenbei wird erwähnt, die tourismusfreundliche Entwicklung solle „im Einklang mit Einwohnerinteressen“ stehen, die Situation müsse „entspannt“ bleiben.

Das ist heute nicht mehr überall gegeben. Wenig verwunderlich: Im Jahr 2016 zählte die Hauptstadt bereits 31 Millionen Übernachtungen. Und nicht nur traditionelle Szenebezirke wie Mitte und Schöneberg leiden unter nächtlichen Trinkgelagen, Lärm aus Bars und Hostels sowie Partymüll, sondern auch Nord-Neukölln.

Abgesehen vom ausstehenden Senatskonzept beschäftige ihn das Thema „Steuerung des Tourismus“ kontinuierlich, erklärte Biedermann. So unterstützt und finanziert das Bezirksamt ein erstes lokales Projekt des Stadtbüros Reuterkiez. Im Rahmen eines Werkstattverfahrens werden hier Handlungsmöglichkeiten in Sachen Fremdenverkehr entwickelt und erprobt. Anfang kommenden Jahres soll der Abschlussbericht vorliegen.

Auch im Bereich Karl-Marx-Straße/Sonnenallee tut sich etwas. Die Gegend ist als Sanierungsgebiet festgeschrieben, in dem besondere rechtliche Regeln gelten. Das Bezirksamt hat untersucht, in welchen Fällen eine Genehmigung verweigert werden darf. Dazu gehören laut Biedermann gastronomische Betriebe in Wohnhäusern, die nicht ausschließlich von der Straße aus betreten und beliefert werden können und/oder die die „Wohnruhe und Aufenthaltsqualität in den Höfen, auch der benachbarten Grundstücke, wesentlich beeinträchtigen“.

Auch sehr späte Schließzeiten oder gar ein Dauerbetrieb seien Gründe, eine Betriebsgenehmigung im Sanierungsgebiet zu verwehren. Das gelte ebenso für gastronomische Einrichtungen, die wegen ihrer Größe oder anderer Kneipen in unmittelbarer Nachbarschaft den Eindruck erweckten, es handele sich nicht um ein Wohngebiet, sondern um ein Ausgehviertel. sus

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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