Sieben Stunden am Sonntag: Öffnungszeiten der Spätis / Neuköllner SPD-Politiker lässt Gutachten erstellen

Neukölln. Dürfen Spätis sonntags öffnen? Sie dürfen, aber nur mit einem schmalen Sortiment und lediglich sieben Stunden lang. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Joschka Langenbrinck, Mitglied der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mit Wahlkreis in Neukölln, in Auftrag gegeben hat.

Gerade in Neukölln haben es die Späti-Betreiber schwer. Während in den meisten Bezirken ein Auge zugedrückt wird, hat sich hier ein einzelner Polizist die Kontrolle der Kioske auf die Fahnen geschrieben, pocht auf Einhaltung der Sonntagsruhe und verteilt Bußgeldbescheide. „Ein privater Feldzug“, sagt Langenbrinck. Auch das bezirkliche Ordnungsamt kommt bei ihm nicht gut weg, er spricht von „kleinkarierter Paragraphenreiterei“.

Um rechtliche Klarheit zu schaffen, bat der SPD-Politiker einen Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses um ein Gutachten. Das Ergebnis: Der Verkauf am Sonntag ist erlaubt, aber nur von 13 bis 20 Uhr. Voraussetzung ist, dass im Kiosk ausschließlich touristischer Bedarf verkauft wird – nicht nur sonntags, sondern auch an allen anderen Tagen. Erlaubt sind neben Andenken, Stadtplänen und ähnlichen Dingen auch alkoholische und nichtalkoholische Getränke, Tabakwaren sowie „Lebens- und Genussmittel für den sofortigen Verzehr“. Darunter fallen zum Beispiel Süßigkeiten, Knabberzeug, abgepacktes Eis und frisches Obst. Tabu ist alles, was zubereitet werden muss, etwa Konserven. Ebenfalls nicht gestattet ist der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften.

Zufrieden ist Langenbrinck damit nicht. Genauso wie die Späti-Betreiber wünscht er sich uneingeschränkte Öffnungszeiten. Um das zu erreichen, müsste jedoch Bundesrecht geändert werden, der Sonntagsschutz habe Verfassungsrang, sagt er. „Daran ändern auch die wirtschaftlichen Einwände der Gewerbetreibenden nichts, die sonntags am meisten Umsatz machen.“

Was soll ein Späti-Betreiber tun, wenn er sonntags öffnet, alle Regeln befolgt und trotzdem einen Bußgeldbescheid erhält? „Auf jeden Fall Widerspruch einlegen, eventuell noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen“, rät Langenbrinck. sus

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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