Nur noch acht Spielhallen bleiben in Neukölln
Strenges Gesetz zeigt Wirkung – Wettbüros sollen folgen
Von 50 Spielhallen, die es zum Höchststand 2011 im Bezirk gab, sind nur acht neu konzessioniert worden – das ist eine Reduzierung auf 15 Prozent. Sechs der Hallen liegen im Norden, jeweils eine in Buckow und Rudow.
Allerdings sind nicht alle Auswahlverfahren in Neukölln abgeschlossen, bei einigen Altspielhallen laufen sie noch.
Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz kämpft seit zehn Jahren gegen die Spielstätten-Flut und hat mit seiner Fraktion das Berliner Spielhallengesetz, das strengste Deutschlands, vorangebracht. Schon 2011 wurden enge Grenzen für neue Hallen gesetzt: Nur noch eine pro Gebäude, ein Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten, von 200 Metern zu Oberschulen, Schließzeiten von 3 bis 11 Uhr, acht statt zwölf Automaten. 2016 wurde das Gesetz nochmals verschärft. Zusätzlich waren Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein Sozialkonzept nachzuweisen. Der Bußgeldrahmen für Verstöße wurde von 50 000 auf bis zu 500 000 Euro erhöht.
Was aber verwundert: Obwohl es seit 2016 schon viele Schließungen gab, scheinen sich in manchen Kiezen die Spielstätten weiterhin aneinanderzureihen. Dabei handelt es sich meistens um Gaststätten mit Automaten, die einen Schankbetrieb nachweisen müssen, um sich nicht strafbar zu machen.
Berlinweit Reduzierung um 80 Prozent
In Berlin insgesamt werden von fast 600 Spielhallen nur 120 übrig bleiben, eine Reduzierung um 80 Prozent. Den starken Rückgang bezeichnet Buchholz als große Hilfe gegen die Spielsucht. Rund 50 000 Berliner haben ein problematisches Spielverhalten, die Hälfte gilt als spielsüchtig. Etwa 600 000 Euro verschwanden 2019 in den Automaten.
Was für die Spielhallen gilt, soll demnächst auch bei den rund 400 Wettbüros in der Stadt greifen, ein entsprechendes Gesetz wurde vom Senat im März auf den Weg gebracht.
Der Wermutstropfen für Buchholz in Berlin: Eine Sperrdatei ist noch nicht umgesetzt, obwohl es seit 2016 die gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. „Das ist peinlich hoch drei“, sagt Buchholz. „Der Senat liefert als fadenscheinige Begründung Probleme mit dem Datenschutz.“ Bei einem Sperrsystem können Menschen, die Probleme mit dem Spielen haben, sich freiwillig für Spielhallen sperren lassen. In Hessen existiert ein solches System seit 2018.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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