Mordopfer nicht genug geschützt
Noch immer Prozess wegen der Tat im Januar 2014
Viereinhalb Jahre nach dem Mord an Tahir Ö. ist dieser Fall noch lange von einem juristischen Abschluss entfernt – und bringt das Landeskriminalamt ins Gerede.
Es war eine dokumentierte Hinrichtung. Am Abend des 10. Januar 2014 betraten dreizehn Männer ein Wettbüro an der Residenzstraße. Sie gingen in den hinteren Teil des Lokals. Der erste Mann zog eine Waffe und schoss mehrmals auf den dort sitzenden Tahir Ö., der keine Überlebenschance hatte. Dann verließen die Männer das Lokal wieder so geordnet, wie sie es betreten hatten.
Kurze Zeit später folgten im Tagesrhythmus Festnahmen. Doch noch immer gibt es kein Urteil gegen die insgesamt elf Angeklagten, und das Datum der Urteilsverkündung ist noch immer ungewiss. Das hat einerseits damit zu tun, dass es sich um ein Verbrechen im Rockermilieu handelt. Dort ist die Bereitschaft, mit der Polizei zu sprechen, so gut wie nicht existent. Kadir P., der eine Gruppe des Hells Angels aufbauen wollte, gilt als Auftraggeber, weil Tahir Ö. mit seinen Leuten aneinander geraten war.
Damit hat der Fall eine brisante Vorgeschichte. Kadir P. war Jahre zuvor mit einer Gruppe von den Bandidos zu den Hells Angels gewechselt, ihr Vereinslokal, ebenfalls an der Residenzstraße, wurde Schauplatz von Auseinandersetzungen der Gruppen.
Doch jetzt erhielt ein Gerücht, das schon kurz nach der Tat die Runde machte, neue Nahrung. Im Landeskriminalamt soll man gewusst haben, dass P. die Ermordung von Tahir Ö. plante. Damals hieß es von der Behörde, man sei davon ausgegangen, dass sich der Gefährdete gar nicht in Berlin aufhalte. Inzwischen hat das Landgericht festgestellt, dass offenbar mehrere Beamte durch Informationen eines V-Mannes und durch abgehörte Telefonate von der Mordabsicht wussten.
Der Verdacht, der nun zu einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft führte: Beamte könnten Tahir Ö. deswegen nicht wirksam geschützt haben, um Kadir P. nach dem Mord als Schwerverbrecher aus dem Verkehr ziehen zu können.
Bereits 2014 eingeleitete Disziplinarverfahren wurden ohne Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt. Gleichwohl wurden Beamte in andere Bereiche versetzt.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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