Reinickendorf weist Vorwürfe zurück
Bezirksamt lehnt Wahlwiederholung ab

Der Weg ins Wahllokal war auch in Reinickendorf teilweise beschwerlich. Die Bundestagswahl habe aber nach den rechtlichen Vorgaben stattgefunden, sagt das Bezirksamt. | Foto:  Christian Hahn
  • Der Weg ins Wahllokal war auch in Reinickendorf teilweise beschwerlich. Die Bundestagswahl habe aber nach den rechtlichen Vorgaben stattgefunden, sagt das Bezirksamt.
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Bundeswahlleiter Georg Thiel hat eine Wahlwiederholung in sechs von zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen gefordert, darunter Reinickendorf. Das Bezirksamt sieht dafür indes keinen Anlass.

Auf Anfrage der Berliner Woche stellte das Bezirksamt in einer Stellungnahme heraus, dass Georg Thiel seine Forderung unter anderem damit begründet habe, dass es in einigen Wahlbezirken wegen fehlender Stimmzettel zu einer Unterbrechung der Wahl gekommen sei. Für Reinickendorf gelte das nicht. Berichte, die sich in diesem Zusammenhang auf den Bezirk bezogen hätten, seien falsch. Im Reinickendorfer Bundestagswahlkreis 77 habe die Wahl zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt werden müssen. Vielmehr sei es nur in einigen Wahllokalen zu Wartezeiten und einer "Wahlhandlung nach 18 Uhr" gekommen.

Welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten zwischen dem Bundeswahlleiter und dem Bezirksamt. Georg Thiel habe behauptet, dass Wartezeiten von mehr als 15 oder 30 Minuten unzumutbar wären. Das Bezirksamt erklärte dagegen, dass es keine "rechtliche Normierung", also eine festgelegte Höchstgrenze, für die Dauer von Wartezeiten gebe. Deshalb sei es nach seiner Meinung nicht nachvollziehbar, wie der Bundeswahlleiter auf einen Zeitrahmen von 30 Minuten komme.

Auch in Reinickendorf gab es zum Ende des Wahltags um 18 Uhr noch Schlangen vor mehreren Wahllokalen. Wo dies der Fall gewesen sei, hätten die Wahlvorstände zu diesem Zeitpunkt eine Wahlhelferin oder Wahlhelfer an das Ende der Schlange geschickt. Dadurch wurde gewährleistet, dass alle Menschen, die vor 18 Uhr erschienen waren, ihre Stimme abgeben konnten. Wer danach kam, sei dagegen abgewiesen worden. Bei diesem Vorgehen habe das Bezirkswahlamt nach den Vorgaben der Bundeswahlordnung gehandelt und damit der rechtlichen Grundlage "voll entsprochen".

Alle Wahlvorstände der betroffenen Wahllokale hätten außerdem berichtet, dass trotz der Schlangen nicht wahrgenommen wurde, dass Wählerinnen und Wähler ihre Stimmabgabe aufgegeben hätten, also ohne Wahlvorgang wieder nach Hause gegangen seien. Vielmehr könne davon ausgegangen werden, dass ihnen die Wahl so wichtig gewesen sei, "dass sie auch Wartezeiten in Kauf genommen haben".

Während diese Angaben auf Wahrnehmungen beruhen, ist ein Fakt, dass die ersten Wahlprognosen zum Ausgang der Wahl um 18 Uhr bekannt gegeben wurden als aber noch viele Menschen nicht gewählt hatten. Das ist zumindest kein optimales Timing.

Der Bundeswahlleiter hält auch deshalb eine Wahlwiederholung im Wahlkreis Reinickendorf für notwendig, weil das Bundestagswahlergebnis relativ knapp ausgefallen ist. Dies stelle "per se" aber keine ausreichende Begründung für eine Nachzählung dar, findet das Bezirksamt. Monika Grütters (CDU) habe 1788 Stimmen oder 1,4 Prozentpunkte mehr erhalten als SPD-Direktkandidat Torsten Einstmann.

Trotz dieser Argumente weiß natürlich auch das Bezirksamt, dass eine Wahlwiederholung nicht ausgeschlossen ist. Im letzten Satz der Stellungnahme heißt es daher: "Die mit der Wahlprüfung beauftragten Organe werden nach der abgeschlossenen Prüfung zu der Entscheidung kommen, ob Nachwahlen durchgeführt werden oder nicht."

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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