Sechs Kreuze sind möglich
Die wichtigsten Fakten zum Superwahlsonntag
Wie verläuft der Wahltag am 26. September? Hier dazu einige Angaben.
Was wird gewählt? Es sind insgesamt sechs Stimmen zu vergeben. Je zwei für den Bundestag und das Berliner Abgeordnetenhaus. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat, mit der Zweitstimme eine Partei gewählt. Für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gibt es eine Stimme, beim Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" muss Zustimmung oder Ablehnung angekreuzt werden. Natürlich ist es jedem Wähler freigestellt, ob er alle Stimmen vergibt.
Der Wahltag. In den Wahllokalen kann am 26. September zwischen 8 und 18 Uhr gewählt werden. Danach werden die Stimmen in folgender Reihenfolge ausgezählt: Bundestag, Abgeordnetenhaus, BVV, Volksentscheid.
Wahlen und Corona. Wegen der Pandemie gilt in den Wahllokalen Maskenpflicht. Grundsätzlich gilt, dass sich nur so viele Wähler im Wahllokal aufhalten dürfen, wie es Stationen gibt. Wenn zum Beispiel zwei Wahlkabinen und dazu die Tische für die Ausgabe und den Einwurf der Stimmzettel zur Verfügung stehen, wären das vier Personen.
Nicht ins Wahllokal dürfen Menschen, die sich am 26. September in Quarantäne befinden. Wahlberechtigten mit Corona typischen Krankheitssymptomen ist der Zutritt zu verwehren. Sie müssen dann per Brief wählen und erhalten kurzfristig dazu noch die Gelegenheit.
Für die Wahlhelfer besteht kein Impf- und kein Testzwang. Wer von ihnen geimpft oder genesen ist, darf im Wahllokal und bei der Stimmenauszählung allerdings die Maske absetzen. Für nur Getestete und Wahlhelfer mit unklarem Status besteht dagegen Maskenpflicht.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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