Wird die Bundestagswahl 2021 wiederholt?
Im Bezirksamt Reinickendorf ist das Wahlamt auf alle Eventualitäten vorbereitet
Am 19. Dezember will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer möglichen Wiederholung der Bundestagswahl vom September 2021 bekannt geben. Der Richterspruch wird auch in Reinickendorf mit Spannung erwartet.
Die Ausgangslage ist so: Der Bundestag hat im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass in 327 der 2256 Berliner Wahlbezirke erneut gewählt werden muss, außerdem in 104 von 1507 Briefwahlbezirken. Der CDU/CSU-Opposition ging das nicht weit genug. Sie möchte, dass in mehr als 1000 Wahlbezirken, also ungefähr der Hälfte, die Bürgerinnen und Bürger erneut zur Stimmabgabe gerufen werden.
Reinickendorf wäre schon bei der Vorlage der Regierungsfraktionen mit zusammen rund 80 Wahl- und Briefwahlbezirken betroffen. Die Union fordert darüber hinaus eine Wiederholung im gesamten Bezirk. Reinickendorf. Hier gab es nicht nur teilweise lange Wartezeiten in den Wahllokalen, sondern das Bundestagswahlergebnis fiel sehr knapp aus. CDU-Kandidatin Monika Grütters gewann das Direktmandat mit einem Vorsprung von knapp 1800 Stimmen gegenüber dem SPD-Bewerber Torsten Einstmann. Bei den Zweitstimmen war es noch enger. Hier lag die SPD nur 1175 Stimmen vor der CDU. Ein Hauptargument für ein erneutes Wählen im Bezirk lautet, dass das Resultat auch ohne die Wahlpannen anders hätte ausgehen können.
Weil aber bis zum 19. Dezember nicht klar ist, ob und in welchem Umfang das passiert, bereitet sich das Wahlamt auf alle Eventualitäten vor. Laut Leiter Hauke Haverkamp seien bereits Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen worden. Je nach Umfang einer möglichen Wahlwiederholung würden weitere Kolleginnen und Kollegen aus dem Bezirksamt hinzugezogen. Das Bürgeramt Reinickendorf-Ost in der Teichstraße würde dann, wie schon bei der Wiederholung der Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen am 12. Februar dieses Jahres, erneut zum zentralen Wahlamt. Bei einem entsprechenden Urteil wird dieser Bürgeramtsstandort am 20. Dezember geschlossen und erst nach der Wahl wieder geöffnet.
Bis spätestens 11. Februar müsste die Wahl wiederholt werden. Das ist der letzte Sonntag innerhalb einer 60-Tage-Frist, nach der ein erneuter Urnengang auf Bundesebene nach dem Richterspruch zu erfolgen hat.
Konkret seien das nur 55 Tage ab dem 19. Dezember, so Hauke Haverkamp. Schon deshalb wäre eine weitaus frühere Vorbereitung nötig gewesen.
Egal wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausfüllt, die Wahlhelfer würden sich laut Hauke Haverkamp nicht ganz umsonst warmlaufen. Denn sie werden im kommenden Jahr auf jeden Fall noch einmal zur Europawahl am 9. Juni gebraucht.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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