Rassismus-Kritik ist keine Straftat: AfD-Politiker scheiterte mit Verleumdungsklage
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen den FDP-Verordneten David Jahn eingestellt.
Der liberale Kommunalpolitiker, der auch Vorsitzender der Jungen Liberalen in Nord-Berlin ist (für Pankow und Reinickendorf), hatte in der Bezirksverordnetenversammlung am 9. November 2016 den AfD-Verordneten Rino Schmiedel als „Rassisten und Reichsbürger“ bezeichnet und sich auf mehrere Veröffentlichungen im sozialen Netzwerk Facebook berufen. Schmiedel hatte daraufhin am 23. November Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet und zudem Jahn der Anstiftung zu einer Körperverletzung bezichtigt: Schmiedel sei am 12. November auf dem Weg vom Einkaufen von unbekannten Personen beschimpft und geschlagen worden.
Nach den Vorwürfen von Jahn ließ Schmiedel über die AfD-Fraktion erklären, die von Jahn zitierten Facebook-Äußerungen seien Fälschungen, die nur das Ziel hätten, ihn zu diskreditieren. In ihrem Einstellungsbeschluss hält die Staatsanwaltschaft den Hinweis auf Fälschungen für glaubhaft, schreibt aber dem AfD-Politiker ins Stammbuch: „Im Übrigen habe auch ich den Eindruck, dass die oben zitierten Beiträge zum Rassismus und zur BRD-GmbH dem Account zuzuordnen sind, den Sie selber als Ihren eigenen bezeichnet haben.“ Gemeint sind ein Zitat, nach dem Rassismus eine Form sei, stolz auf sein Land zu sein, sowie ein geteiltes Video, in dem die Bundesrepublik nicht als Staat, sondern als GmbH bezeichnet wird – eine gern von Reichsbürgern propagierte Ansicht, um das staatliche Handeln der Bundesrepublik abzulehnen.
Die Staatsanwaltschaft weist weiter darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht „selbst harsche und ausfällige Kritik“ hinzunehmen sei, wenn sie „nicht etwa der einseitigen Schmähung des Gegners“ diene. Jahn hatte seine Vorwürfe im Rahmen einer Debatte über die Nutzung von Turnhallen als Notunterkünfte für Geflüchtete erhoben. Zu der von Schmiedel behaupteten Körperverletzung konnte die Polizei laut Pressestelle des Präsidiums keine Ergebnisse ermitteln.
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