Volksbegehren stockt: Streit um Preisausschreiben für Stimmensammler

Tegel. Das Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel stockt. Bis zum 20. Februar waren 85.000 Unterschriften eingereicht, bis zum 20. März müssen es 174.000 sein.

In Berlin häufen sich Meldungen von fliegenden Managern am neuen Großflughafen, dessen Eröffnung auch für das Jahr 2018 fraglich wird. Parallel zeigt sich aber auch, dass die von der Berliner FDP und einem Verein getragene Initiative zur Offenhaltung von Tegel wenig Unterstützung in der Stadt findet.

Insgesamt vier Monate haben die Initiatoren Zeit, sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten von ihrem Anliegen zu überzeugen. Das sind rund 174.000 Unterschriften. Doch nach drei Vierteln der Zeit sind erst 85 000 Unterschriften eingereicht, deutlich weniger als die Hälfte der erforderlichen Signaturen.

Dazu kommt: Nicht jede Unterschrift ist gültig. Bisher haben die Bezirkswahlämter mehr als 37.200 Stimmen geprüft. Gültig waren davon 32.000.

Ist ein Preisausschreiben für Stimmensammler OK?

Mittlerweile gibt es auch einen Streit darüber, wie die Tegel-Freunde ihre Unterschriftensammler motivieren. Sie haben ein Preisausschreiben organisiert, nach dem Sammler, die 1000 Unterschriften erbringen, die Chance auf einen Gewinn von 1000 Euro haben.

Für den Reinickendorfer SPD-Vorsitzenden und Abgeordneten Jörg Stroedter ist dieses Verhalten ein „politischer Offenbarungseid der TXL-Kampagne“. Die Stimmensammlung habe dadurch, so der Verfechter der Tegel-Schließung Stroedter, mit basisdemokratischer Bürgerbeteiligung nichts mehr zu tun. Die Stimmensammler machten sich zur „Interessenvertretung für die besserverdienenden Vielflieger der Stadt.“

Für Stefanie Dobs von der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin ist das Preisausschreiben kein Problem: „Die Kampagne verstößt nicht gegen geltende Rechtsvorschriften. Es ist zulässig, für das Sammeln von Unterschriften Vorteile zu versprechen.“ Nur wer für eine Unterstützungsunterschrift zahlen würde, würde sich strafbar machen – laut Strafgesetzbuch mit einem Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.“ CS

Autor:

Christian Schindler aus Reinickendorf

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