Vorbereitung auf erneute Wahl
Wie die Wahlwiederholung geplant wird
Hauke Haverkamp, Leiter der Abteilung Bürgerdienste im Bezirksamt, und weitere Kollegen haben am 29. September bei der Anhörung gegen eine vollständige Wiederholung der Berliner Wahlen 2021 argumentiert. Der Berliner Verfassungsgerichtshof folgte ihnen nicht.
Die Präsidentin des Gerichtshofs Ludgera Selting sprach in ihrer Stellungnahme von „teilweise chaotischen“ und „unzumutbaren“ Zuständen. Nur die „Spitze des Eisbergs“ sei erfasst. Deshalb komme für die Verfassungsrichter „die vollständige Ungültigkeit der Wahl in Betracht“ und damit eine Wiederholung. Das endgültige Urteil soll erst am 16. November verkündet werden, aber seit dieser klaren Ansage stellt sich Berlin auf eine erneute Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen ein. Wahrscheinlich wird es in Reinickendorf zudem Nachwahlen zum Bundestag geben. Das Bezirksamt folge dem Gerichtsverfahren sehr aufmerksam und werde die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs umsetzen, übermittelte Hauke Haverkamp auf Anfrage der Berliner Woche.
Nach einer Analyse der bisherigen Ausführungen des Verfassungsgerichts müsste die erneute Wahl so organisiert werden, dass von einer hundertprozentigen Wahlbeteiligung in Präsenzwahl auszugehen sei, schrieb Hauke Haverkamp das Extremszenario. Das bedeute, es bräuchte weitaus mehr Wahllokale, Wahlkabinen und Wahlhelfer.
2021 gab es im Bezirk 160 Standorte für die Stimmabgabe. Sie müssten nach Haverkamps Angaben ungefähr verdreifacht werden. Statt zwei bis drei Wahlkabinen wären pro Wahllokal bis zu zehn notwendig. Vor gut einem Jahr seien in Reinickendorf etwa 2500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie noch weitere 500 Personen als Reserve im Einsatz gewesen. Ihre Zahl müsste jetzt ebenfalls mal drei genommen werden. Somit würden insgesamt Meldungen von rund 9000 Freiwilligen benötigt. Eine solch hohe Zahl werde sich aber wahrscheinlich nicht finden lassen, sodass „für etwa 6000 bis 7000 Bürgerinnen und Bürger eine Zwangsverpflichtung ausgesprochen werden“ müsste. Auch wenn dieser Extremfall so nicht eintreten muss, bleibt auf jeden Fall wenig Zeit für die Vorbereitung der erneuten Wahl. Nach dem Urteilsspruch Mitte November muss der Urnengang innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Als voraussichtlicher Termin gilt mittlerweile der 12. Februar 2023.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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