Exklusiv für Reinickendorfer
Zur Urlaubszeit: Bürgeramt erinnert an schnellen Termin-Service
Termine bei den Bürgerämtern sind häufig schwer zu bekommen. Sprechstunden sind oft auch innerhalb von fast zwei Monaten im Voraus weitgehend ausgebucht. Nicht nur bei dringendem Handlungsbedarf haben Kundinnen und Kunden dann ein Problem.
Im Bürgeramt Reinickendorf gibt es dafür einen Lösungsweg. Dort wird ein Termin innerhalb von zehn Tagen versprochen, „wenn es eilt“. Das Angebot besteht bereits seit vergangenem Herbst, jetzt wurde noch einmal darauf hingewiesen. Vielleicht wegen der nahenden Urlaubszeit. Sie bringt es häufig mit sich, dass ein schneller Gang zum Bürgeramt nötig wird. Etwa dann, wenn eine Fernreise ansteht, aber erst kurz zuvor festgestellt wird, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist.
Für solche und ähnliche Probleme ist der Fix-Service gedacht. Wer ihn nutzen möchte, muss seinen Grund in einem Kontaktformular im Internet auf https://bwurl.de/1947 hinterlassen. Nach Eingang ruft das Bürgeramt zurück oder schickt einen Termin per E-Mail. Das entscheidende Kriterium, um in den Genuss dieser Vorzugsbehandlung zu kommen, ist aber der Wohnsitz in Reinickendorf. „Das ist ein Service nur für die Einwohner des Bezirks“, teilt das Bezirksamt mit. Schon deshalb muss neben Name, Geburtstag, Telefon- und E-Mailadresse auch die Postleitzahl und Straße angegeben werden.
Noch schneller gäbe es einen Termin nicht nur für diese Dienstleistung, wenn Bürger nicht mehr benötigte Termine rechtzeitig absagten, erinnert Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU). Sie ist auch direkt für die Bürgerdienste und damit das Bürgeramt verantwortlich. Dadurch würden andere Kunden schneller eine Chance auf einen Termin bekommen.
Es gibt übrigens in den Bürgerämtern auch noch einen speziellen Service für sogenannte Notfallkunden. Damit gemeint sind Personen, bei denen sogar eine Zehn-Tages-Frist zu lang wäre, weil für eine bevorstehende Reise zwingend benötigte Dokumente fehlen oder Personaldokumente verloren wurden. In solchen Fällen gilt allerdings: Die Prüfung und Entscheidung, ob es sich um Notfallkunden handelt, liegt letztlich bei den Bürgerämtern.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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