20-Jähriger Täter muss nur Arbeitsstunden ableisten
Der Prozess wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung endete mit 40 Stunden Freizeitarbeit für den Angeklagten Benjamin J. Es war ein mildes Urteil, dass der Richter vor dem Kriminalgericht an der Turmstraße 91 kurz vor Weihnachten fällte. Immerhin soll der 20-Jährige mit einem Bekannten versucht haben, einen wehrlosen Passanten auf offener Straße auszurauben.
Der Überfall ereignete sich auf der Hechelstraße in Reinickendorf und endete in der Nacht zum 17. Februar 2013 tödlich. Denn einer der Räuber starb durch einen Messerstich, als sich das Opfer verteidigte. Nach Ermittlungen der Polizei geschah damals Folgendes: Der Angeklagte Benjamin J., ein Maurer-Lehrling aus Reinickendorf, wollte in der Nacht mit seinem Kumpel Maximilian H. in einen Club. Doch das Geld reichte nicht. Darum fassten sie den Entschluss, jemanden auszurauben. Es war Gerhard P., der zufällig ihren Weg kreuzte. Der 43-Jährige wollte nach seiner Spätschicht einen ausgeliehenen Film in die Videothek zurückbringen, als er von den beiden jungen Männern umringt, angerempelt und bedroht wurde. Die Täter verlangten 50 Euro. Gerhard P. zog daraufhin ein Messer aus der Tasche und versuchte damit, die Angreifer zu vertreiben. Doch er konnte sie nicht abschütteln. Sie verfolgten ihn weiter. In dem anschließenden Gerangel erlitt der Angreifer Maximilian H. dann eine Stichverletzung. Er starb noch am Tatort. Gerhard P. alarmierte sofort die Feuerwehr. Die ebenfalls alarmierte Polizei nahm dann Benjamin J. und Gerhard P. fest. Die Mordkommission wurde eingeschaltet. Das Verfahren gegen Gerhard P. wegen Totschlags wurde später eingestellt. Begründung: Es war eine klare Notwehrsituation.
Seit dem Vorfall leidet Gerhard P. unter Depressionen. Benjamin J. kam für die räuberische Erpressung mit Freizeitarbeit davon. Er hatte sich vor Gericht zur Tat bekannt und mitgeteilt, dass er unter dem Tod seines besten Freundes leide. Das stimmte das Gericht milde.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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