Amtszeit für ehrenamtliche Richter beginnt 2014
Wer das Rechtssystem als Schöffe unterstützen will, kann sich jetzt bewerben. Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben, in Berlin wohnen und mindestens 25 Jahre alt sein. Sie dürfen keine Vorstrafen haben und müssen gesundheitlich geeignet sein. Außerdem setzt das Amt beim Schöffen Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, geistliche Beweglichkeit und Urteilsfähigkeit voraus. Jeder Bewerber wird zunächst in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet nicht, dass der Bewerber tatsächlich für das Schöffenamt berufen wird. Denn über die erforderliche Anzahl der Schöffen entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.
Weitere Infos zum Schöffenamt unter http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/. Reinickendorfer können ihre Bewerbung beim Bezirksamt, Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste, BüD 2170, Teichstraße 65, Haus 1, abgeben. Infotelefon unter 902 94 40 00.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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