Bezirksamt gibt Liste für Winterdienst heraus
Viele Haus- und Grundbesitzer schließen derzeit Winterdienstverträge ab. Doch nicht alle Fußwege und Flächen sind für die maschinelle Reinigung geeignet. Darauf weist Stadtrat Martin Lambert (CDU) hin, der für den Straßenbau und das Ordnungsamt zuständig ist. Um Beschädigungen der Gehwege und der Versorgungsleitungen zu vermeiden und eine Schadensersatzpflicht der betroffenen Winterdienstfirmen auszuschließen, sollte deshalb geprüft werden, ob die eigene Straße beziehungsweise der Straßenabschnitt betroffen ist. Denn die aufgelisteten Gehwege dürfen zum Zwecke der winterlichen Reinigung nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Betroffen sind unter anderem neu hergestellte Fußwege oder Flächen, die durch die rotierenden Bürsten derart uneben werden können, dass sie für Fußgänger gefährlich werden.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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