Durchschnittlich 1177 Euro Erstattung
Viele scheuen den Aufwand einer Einkommensteuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Dabei lohnt sich der Aufwand und bringt bares Geld, so Jacqueline Dolge und Jessica Klabe, Beratungsstellenleiterinnen in Reinickendorf vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.Jeder Steuerzahler sollte eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit, zu viel einbehaltene Steuer vom Staat zurückzubekommen, so Jacqueline Dolge. Wie das Statistische Bundesamt am 18. November 2010 mitteilte, können fast 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen, die durchschnittlich bei 655 Euro liegt.
Ein Lohnsteuerhilfeverein hat genau nachgerechnet: Durchschnittlich haben seine Mitglieder für das Jahr 2009 1177 Euro erstattet bekommen. Damit lohnt sich die steuerliche Beratung bei Lohnsteuerhilfevereinen. Jessica Klabe empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) sinnvoll ist. Das gilt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. Ab dem Jahr 2011 wird wieder das häusliche Arbeitszimmer anerkannt, betont Jacqueline Dolge. Zudem können mehr private Handwerkerkosten geltend gemacht werden.
Gerne können Sie sich hierzu in der Beratungsstelle in der Ollenhauerstraße 99, 13403 Berlin, ausführlich informieren. Die beiden Expertinnen erstellen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft (ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Versorgungsbezügen) die Steuererklärung, errechnen deren Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage und Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Befugnis für Lohnsteuerhilfevereine. Alle Leistungen sind dabei durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der sozial gestaffelt ist.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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