Eltern werden für Fehltage zur Rechenschaft gezogen
Zahlen stellten am 26. Februar Schulamtsleiterin Simone Foryta und ihre für Schulpflichtverletzungen zuständige Kollegin Corinna Schwarz im Jugendhilfe-Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung vor. Wurden im Laufe des Schuljahres 2006/2007 noch 164 Schulversäumnisanzeigen registriert, waren es 2012/2013 schon 469. Die Erhöhung ist laut den Verwaltungsmitarbeiterinnen auch auf eine größere Sensibilität der Lehrer für dieses Problem zurückzuführen. Die meisten Schulschwänzer gibt es in den Sekundarschulen. Auf diese entfallen 56,1 Prozent der Anzeigen. Hingegen haben die Gymnasien kaum mit dem Problem zu kämpfen. Auf sie entfallen nur 2,1 Prozent der Anzeigen.
Schulversäumnisanzeigen werden spätestens dann geschrieben, wenn ein Schüler an zehn zusammenhängenden Tagen unentschuldigt fehlt. Es liegt allerdings im Ermessen der Schule, auch schon früher zu reagieren. Erst Mitte Januar hatte das Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU beschlossen, nach dem Schulen künftig bereits nach fünf nicht zusammenhängenden Fehltagen ohne Entschuldigung eine Anzeige beim Bezirk machen sollen.
Grundsätzlich gelte, dass die Erziehungsberechtigten schon am ersten Fehltag ihr Kind mündlich entschuldigen müssen, zum Beispiel mit Verweis auf eine Krankheit. Stellt die Schule später eine Versäumnisanzeige, werden zunächst die Eltern vom Schulamt angeschrieben. Später besteht die Möglichkeit, das Jugendamt einzuschalten. Reagieren die Eltern nicht, kann auch ein Bußgeld verhängt werden, das bei 150 Euro beginnt.
Ein Extremfall verzeichnete die Reinickendorfer Verwaltung im August 2013. Damals wurde eine Mutter zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ihr mittlerweile 17-jähriger Sohn hatte mehr als 1000 Fehltage angehäuft.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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