Für den Livestream aus der BVV soll es klare Regeln geben
Mit Beginn dieser Legislaturperiode hatten sich die Bezirksverordneten darauf geeignet, ihre Arbeit im Rathaus transparenter zu machen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Internet über einen sogenannten Livestream zu übertragen. Jetzt sollen die Feinheiten einer solchen Übertragung festgelegt werden. "Unter anderem geht es darum, ob mit einer oder mehreren Kameras übertragen wird", sagt der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Henry Mazatis (SPD). Die Frage der Kameras ist nicht nur eine finanzielle, auch der Aufwand ist größer, wenn eine nicht nur auf einen Punkt gerichtet ist, sondern verschiedene Blickwinkel ins Netz überträgt. Im letzteren Fall müssten die Kameras gesteuert werden. Wichtiger sind jedoch rechtliche Fragen. So ist zum Beispiel nicht sicher, ob Bürger, die in den Sitzungen Anfragen stellen, aufgenommen werden möchten. Auch Bezirksverordnete könnten darauf bestehen, dass sie und ihre Reden nicht übertragen werden. In diesem Falle müsste die Übertragung unterbrochen werden. Eine starr auf Rednerpult und Präsidium gerichtete Kamera würde wiederum sicherstellen, dass nicht ungewollt Zuhörer ins weltweite Netz geraten.
Ebenfalls diskutiert werden wird die Frage, ob die Übertragungen auch nach der jeweiligen Sitzung noch abrufbar sein sollen. So hat gerade erst das Rechtsamt mit Blick auf Tonprotokolle von Ausschusssitzungen empfohlen, dass diese nur für die Anfertigung schriftlicher Protokolle des BVV-Büros genutzt werden sollten. Schließlich könnten sonst Menschen, die selten vor größerem Publikum sprechen, anders reden, wenn sie wüssten, dass ihre Äußerungen jederzeit von Fremden aufgerufen werden können. Dies könnte dann auch auf Beiträge der gewählten Verordneten zutreffen.
Sicher ist nur: Die Übertragung der BVV-Sitzungen könnte schon im kommenden Jahr starten.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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