Rechte an Gräbern enden
Reinickendorf.Das Bezirksamt weist darauf hin, das auf den landeseigenen Friedhöfen das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 1993 erworbenen Gräbern sowie bis zum 31. Dezember 1953 erworbenen Familiengrabstätten zum 31. Dezember abläuft. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, nach Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 31. Dezember zu entfernen. Die Einebnung erfolgt nach dem 31. Dezember. Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.
Christian Schindler / CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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