Ein verspäteter Corona-Brief
Gesundheitsamt informiert Infizierten erst, als dieser schon wieder genesen war
Die Corona-Krise fordert der Verwaltung einiges ab. So ist nicht hinter jedem Engagement die Logik zu erkennen. Eine Berliner-Woche-Leserin schildert einen Fall "sinnleerer Beschäftigung".
Die Frau schilderte in einer E-Mail an die Redaktion den Fall eines Reinickendorfer Verwandten, der Ende November an Corona erkrankte. Zwei Wochen dauerte das Leiden. Am 6. Dezember galt er als gesund und ging auch einen Tag später wieder zur Arbeit.
Am 8. Dezember erreichte ihn ein Brief des Gesundheitsamtes. Darin hieß es, dass er Corona habe und deshalb für die Zeit zwischen 30. November und 6. Dezember die sofortige Absonderung von anderen Personen angeordnet werde. Außerdem sollte er seine Kontakte aus den vergangenen 14 Tagen benennen.
Eine Information, die bei Erhalt völlig nutzlos und Verhaltensregeln für einen Zeitraum einforderte, der bereits verstrichen war. Denn die häusliche Quarantäne habe der Mann ja schon deshalb erfüllt, weil er die meiste Zeit im Bett lag. Eine Verbindung zur Außenwelt gab es nur über das Telefon. Lebensmittel wurden ihm vor die Tür gestellt.
Deshalb mute auch die Aufforderung, Kontakte für zurückliegende Tage anzugeben, skurril an. Sie sehe Briefe solcher Art als „Verschwendung von Steuergeld, Demotivieren der Angestellten und Veralbern eines Patienten“, schreibt die Leserin weiter, die nicht mit vollem Namen genannt werden möchte.
Verantwortlich dafür macht sie nicht in erster Linie das Gesundheitsamt. Das habe die Nachricht, laut Datum, am 30. November abgesandt. Sie brauchte danach aber mehr als eine Woche, bis sie den Empfänger erreichte. „Wir wissen, dass der Postversand behördenintern verzögert erfolgt. Aber muss in dieser Situation für die Gesundheitsämter nicht ein beschleunigter Ablauf gefunden werden?“
Bei der Krankengeschichte ihres Verwandten gab es noch mehr, was die Frau geärgert hat. Er musste mehrere Tage auf sein Testergebnis warten. Zudem vermutetet die Hausärztin zunächst einen Norovirus, weil der Patient über Durchfall und Fieber klagte. Zu diesem Zeitpunkt galt Durchfall laut Robert-Koch-Institut (RKI) noch nicht als Corona-kritisches Symptom, erklärte sie. Das müsse sich ändern. Dies ist geschehen. In den aktuellen „Hinweisen zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit Covid-19“ des RKI vom 30. Dezember ist das Magen-Darm-Problem als ein eventueller Indikator für Corona gelistet.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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