Selbst in Quaratäne
Neue Allgemeinverfügung will Corona-Lagezentrum entlasten
Wer eine bestätigte Corona-Infektion hat, muss sich unverzüglich selbst "in Absonderung begeben". So formuliert ist das in der aktuellen Allgemeinverfügung des Bezirksamtes, die seit Ende November gilt.
Die Quarantäne endet nach diesen Vorgaben für Menschen mit Krankheitszeichen, wenn frühestens am 14. Tag nach deren Beginn ein PoC-Test die Genesung bestätigt. Das gilt sowohl für Geimpfte, als auch Nicht-Geimpfte. Das späteste Ende der Quarantäne sind 21 Tage nach Krankheitsbeginn.
Für Ungeimpfte sind diese Vorschriften auch dann zu erfüllen, wenn sie zwar infiziert sind, aber keine Krankheitszeichen aufweisen. Bei Geimpften kann in diesem Fall die Absonderung dagegen im besten Fall bereits nach dem fünften Tag enden.
Alle bestätigten und wahrscheinlichen Corona-Fälle sowie deren enge Kontaktpersonen müssen unverzüglich de Gesundheitsamt gemeldet werden. Entsprechende Formulare finden sich im Internet auf https://bwurl.de/17gs. Durch die eigenen Meldungen soll die Arbeit des Corona-Lagezentrums erleichtert werden. Und die sofortige Quarantäne soll möglichst weitere Ansteckungen verhindern.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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