Neue Masernwelle befürchtet: Gesundheitsamt rät zu Impfschutz
Reinickendorf. Vor einer möglichen Masernwelle warnt Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen (SPD). Er rät, die Krankheit nicht zu unterschätzen und empfiehlt Impfschutz.
„Seit Mitte Dezember sind in Reinickendorf acht Personen an Masern erkrankt“, berichtet Uwe Brockhausen. „Das Gesundheitsamt erwartet weitere Fälle in den kommenden Wochen.“ Bislang seien vor allem junge Erwachsene von der Infektionskrankheit betroffen – die meisten Fälle habe es im Märkischen Viertel, in Reinickendorf und Wittenau gegeben.
Eine Infektion mit dem Virus kann schlimme Folgen haben. Vor zwei Jahren starb ein kleiner Junge aus Reinickendorf an den Masern. Auch bei Erwachsenen droht ein schwerer Krankheitsverlauf. Bisweilen bleiben irreparable Schäden zurück. Wenn ein Säugling erkrankt, kann es noch nach Jahren zu einer seltenen, dann aber tödlich verlaufenden Spätfolge – SSPE genannt – kommen. „Impfen schützt davor“, sagt der Gesundheitsstadtrat. „Angesichts des erneuten Ausbruchs sollten Reinickendorfer kein unnötiges Risiko eingehen und sich jetzt gegen Masern impfen lassen. Die Spritze ist sicher, kostenlos, geht schnell und schützt lebenslang.“
Impfung beim Hausarzt nachholen lassen
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt allen Menschen, die nach 1970 geboren wurden, eine zweimalige Impfung gegen das Virus. In der Regel lassen Eltern ihre Babys zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat einmal impfen, die zweite Spritze folgt im Alter von eineinhalb bis zwei Jahren. Wer die Injektion als Kind gar nicht oder nur einmal bekommen hat, kann sich den Schutz als Erwachsener bei seinem Hausarzt holen.
Masern übertragen sich durch so genannte Tröpfchen, die Menschen beim Sprechen, Niesen oder Husten an andere weitergegeben. 14 Tage nach der Infektion zeigt sich der typische rötliche Hautausschlag – meist im Gesicht. In den Tagen davor und danach ist die Ansteckungsgefahr am größten. Zunächst kündigen sich Masern mit Fieber, Husten, Schnupfen und einer Bindehautentzündung an.
Die Masern sind hierzulande meldepflichtig. „Notwendige Maßnahmen legt das zuständige Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz fest“, so Uwe Brockhausen.“ Wer bei sich oder seinem Kind die genannten Symptome feststellt, sollte umgehend den Arzt aufsuchen. bm
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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