Zu viel Lärm kann teuer werden
Die Reinickendorf Ordnungsstadträtin erinnert an Vorschriften beim Gebrauch von Laubsaugern
Im Herbst färben sich die Blätter und fallen auf Straßen, Gehwege, Grundstücke. Es ist die Zeit, in der Gartenfreunde zum Laubsauger greifen, um die bunte Pracht zu entfernen. Das geht aber nicht uneingeschränkt.
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen Laubsauger oder Laubbläser nur an Werktagen zwischen 9 und 13 sowie 15 und 17 Uhr zum Einsatz kommen. Die Lautstärke dieser Geräte könnte mehr als 120 Dezibel betragen und damit einen enormen Geräuschpegel verursachen. Eine Ausnahme gebe es bei Fabrikaten, die über das EG-Umweltzeichen CE verfügen, erklärte Stadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU), unter anderem zuständig für Umwelt und das Ordnungsamt. Diese Varianten können werktags zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden.
Wer zu nicht erlaubten Zeiten mit Saug- oder Blasgerät Laub sammelt, für den könnte es teuer werden. Er begehe dann eine Ordnungswidrigkeit und die werde mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft, erläuterte die Stadträtin. Noch härtere Geldstrafen sind für Zuwiderhandlungen an Sonn- und Feiertagen vorgesehen. Nämlich bis zu 50 000 Euro.
Auch jenseits dieser Einschränkungen haben Laubsauger und Laubbläser inzwischen mit Imageproblemen zu kämpfen. Sie sind zwar schnell und zuverlässig, aber eben auch lärmintensiv, verbrauchen viel Energie, stoßen Abgase aus und gefährden Insekten und andere Kleinstlebewesen. Die Stadträtin ruft die Bürger deshalb dazu auf, die traditionellen Gartengeräte für die Laubentfernung zu nutzen, wie Besen, Rechen oder Harke. Auf diese Weise würde ein positiver Beitrag für den Umwelt- und Tierschutz geleistet.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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