Fällgenehmigung bis November 2024 beantragen
Reinickendorf. Wer Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September 2025 (Fällverbotsperiode) abholzen oder daran Schnitte vornehmen möchte, muss entsprechende Anträge bereits bis Anfang November dieses Jahres einreichen. Damit soll laut Bezirksamt eine Bearbeitung vor dem Ende des Fällzeitraumes sichergestellt werden. Die Anträge sind von Eigentümerinnen oder Eigentümer des Baumes, beziehungsweise ihre Bevollmächtigten entweder per E-Mail oder Post an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten. Das Bearbeiten der Anträge ist gebührenpflichtig. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet auf bwurl.de/1aio. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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