Freiräumung von Grabstätten
Reinickendorf. Auf den kommunalen Friedhöfen im Bezirk laufen bis Ende Juni die Nutzungsrechte für einige Grabstätten ab. Dies gilt für bis zum 30. Juni 2005 erworbene Grabstätten und für solche bis zum 30. Juni 1965 erworbene Familiengrabstätten. Angehörige sowie andere Berechtigte werden gebeten, die Gräber bis spätestens 30. Juni freizuräumen und den Termin vorher im Büro des betreffenden Friedhofs, beziehungsweise bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Nach der Freiräumung werden die Gräber nach dem 30. Juni eingeebnet. Weitere Informationen gibt es auf den Aushängen an den Eingängen der Friedhöfe und im Bezirksamt unter Telefon 902 94 23 61. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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