Nutzungsrechte an Gräbern laufen ab
Reinickendorf. Auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk enden zum Jahresende die Nutzungsrechte für bis zum 31. Dezember 2003 erworbenen Grabstätten sowie bei bis zum 31. Dezember 1963 erworbenen Familiengrabstätten. Sie werden danach eingeebnet. Nutzungsberechtigte werden gebeten, bis dahin das Grabmal, die Pflanzen oder weitere Beigaben zu entfernen. Bitte den Termin zuvor bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung anmelden. Das betrifft folgende Friedhöfe: Reinickendorf, Humboldtstraße 74-90; Wittenau, Thiloweg 2; Am Fließtal, Waidmannsluster Damm 13; Tegel, Wilhelm-Blume-Allee 3; Heiligensee, Sandhauser Straße 110; Hermsdorf, Frohnauer Straße 112-122; Hermsdorf II, Schulzendorfer Straße 53c; Frohnau, Hainbuchenstraße 64-76; Lübars, Zabel-Krüger-Damm 176-186. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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