Nutzungszeit von Gräbern endet
Reinickendorf. Ende 2022 läuft das Nutzungsrecht auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk für Grabstätten ab, die bis zum 31. Dezember 2002 erworben wurden, beziehungsweise für Familiengrabstätten, deren Erwerb bis zum 31. Dezember 1962 erfolgte. Bis zum Jahresende müssen Grabsteine oder Pflanzen von den Gräbern geräumt sein. Dazu wird um Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofs oder in der Friedhofsverwaltung gebeten. Folgende Friedhöfe sind betroffen: Reinickendorf, Humboldtstraße 74-90; Wittenau, Thiloweg 2; Am Fließtal, Waidmannsluster Damm 13; Tegel, Wilhelm-Blume-Allee3; Heiligensee, Sandhauser Straße 110; Hermsdorf, Frohnauer Straße 112-122; Hermsdorf II, Schulzendorfer Straße 53c; Frohnau, Hainbuchenstraße 64-76 und Lübars, Zabel-Krüger-Damm 176-186. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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