Wer muss Straßen säubern?
Reinickendorf. Mit Beginn der kalten Jahreszeit und aufgrund von vermehrten Anfragen weist das Ordnungsamt auf die Straßenreinigungspflicht hin. Zu ihr sind Anwohnerinnen und Anwohnern angehalten, die an Straßen im Reinigungsverzeichnis C wohnen. Darunter sind meist Nebenstraßen zu verstehen, für die, anders als bei den Kategorien A und B, nicht die Berliner Stadtreinigung (BSR) verantwortlich ist. Anwohner müssen dort die Straßenflächen von ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte säubern. Zu welcher Klasse die eigene Straße gehört, findet sich in einem öffentlichen Verzeichnis. Weitere Informationen dazu gibt es beim Ordnungsamt unter Telefon 902 94 29 07. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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