Viele Verfahren, wenig Bußgelder
Zahl der Müllsünder stark gestiegen
Im Jahr 2019 wurden im Bezirk 141 Verfahren wegen des illegalen Entsorgens von Müll und Bauschutt eingeleitet. 2020 waren es 381 Verfahren und im vergangenen Jahr 638. Eine Zunahme um mehr als das Vierfache innerhalb von zwei Jahren.
Diese Zahlen teilte das Ordnungsamt auf eine Anfrage des CDU-Bezirksverordneten Felix Schönebeck mit. Er hatte in einer kleinen Anfrage Auskunft über den Umfang illegaler Müll- und Bauschuttentsorgung in den Grünanlagen des Bezirks erbeten. Das Amt nutzte die Anfrage, um auch über die Zahl der Verfahren wegen illegalen Müllaufkommens im öffentlichen Straßenland zu informieren. Beide Bereiche zu trennen, würde einen unverhältnis hohen Aufwand nach sich ziehen, hieß es zur Begründung. Öffentliches Straßenland und Grünflächen seien zum Teil gleichermaßen betroffen. Eine eindeutige Zuordnung sei deshalb nicht immer möglich. Auch sei das Resultat so aussagekräftiger.
Insgesamt räumt das Ordnungsamt ein, dass die Dimension illegaler Müllentsorgung größer ist als die statistische Erfassung. Und noch gravierender ist die Diskrepanz zwischen der Zahl der Verfahren und der Anzahl der verhängten Bußgelder. Denn laut dieser Statistik werden nur sehr wenige Müllsünder zur Kasse gebeten. 2019 wurden nur acht Bußgeldbescheide erteilt. Sie bewegten sich zwischen 50 und 750 Euro. 133 Verfahren wurden dagegen eingestellt. In 2020 ist das Bild ähnlich. 352 von 381 Verfahren zogen keine Geldstrafe nach sich. Blieben 29 mit Strafzahlungen zwischen 20 und 925 Euro. Im zurückliegenden Jahr wurden 21 Bescheide bei insgesamt 638 Verfahren verschickt. In drei Fällen beließ es das Ordnungsamt bei einer Verwarnung. Alle anderen Müllfrevler zahlten zwischen 55 und 750 Euro.
Der Grund für die extreme Differenz zwischen der Zahl der Verfahren und den erlassenen Bescheiden liegt daran, dass ein Bußgeld nur dann erhoben werden kann, wenn der Verursacher eindeutig ermittelt werden konnte. Dies ist aber in den meisten Fällen die größte Herausforderung. Denn ein Müllsünder muss in der Regel mehr oder weniger auf frischer Tat ertappt werden. Gelinge dies, gebe es kein Pardon, versichert das Ordnungsamt. "Jede erfolgreiche Ermittlung von rechtswidrig abgelegtem Müll, Bauschutt oder anderem Unrat hat einen Bußgeldbescheid zur Folge. Ausnahmen werden an dieser Stelle nicht gemacht."
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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