"Geschreibe" mit einigen Erkenntnissen
BVG rechnet erst bis März 2023 mit einer Rückkehr zur Normalität auf den Buslinien 124 und 133
Seit April werden die Buslinien 124 (Alt-Heiligensee – Französisch Buchholz) und 133 (Alt-Heiligensee – Haselhorst) durch Subunternehmen im Auftrag der BVG betrieben. In den ersten Wochen war es zu teilweise chaotischen Zuständen gekommen.
Nach mehr als einem halben Jahr sind noch nicht alle Probleme gelöst, erklärte die Senatsmobilitätsverwaltung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Schmidt. Die BVG erwarte erst mit der Inbetriebnahme von Neufahrzeugen von den Subunternehmen die Beseitigung von Restmängeln. Dies soll bis spätestens März 2023 erfolgen. Andere, sogenannte "Abhilfemaßnahmen" seien eingeleitet oder noch einzuleiten. Dazu gehörten die "möglichst zuverlässige Erbringung der bestellten Fahrten" und deren Einbindung ins Liniennetz der BVG, korrekte Fahrgastinformationen und hinreichende Streckenkenntnisse des Fahrpersonals.
Gerade diese Mängel hatten zu Beginn zu massiven Problemen geführt. Viele Fahrer der beauftragten Firmen kannten sich nicht aus, fuhren falsche Routen oder an Haltestellen vorbei. Der Fahrplan war Makulatur. Bei den eingesetzten Busse waren häufig Anzeigen und Ansagen falsch. Es seien auch weiter Fahrzeuge nicht in BVG-Gelb unterwegs, hat der Abgeordnete Schmidt beobachtet und dokumentierte das mit einem Foto. Die Antwort auf seine Anfrage bewertet er insgesamt als "viel Geschreibe um den heißen Brei". Dass noch immer nicht alles rund laufe, sei "symptomatisch für die rot-grün-rote Verkehrspolitik".
Die Senatsmobilitätsverwaltung wiederum zeigt sich mit der Vergabe der Strecken durch die BVG alles andere als einverstanden. Der BVG hält Staatssekretärin Dr. Meike Niedbal in ihrer Antwort ein ganzes Sündenregister an nicht eingehalten Vorgaben aus dem Verkehrsvertrag und dem Nahverkehrsplan vor. Genannt wurden dabei unter anderem die "bewusste Ausschreibung von Leistung mit nicht vertragsgemäßen Leistungs- und Verkehrsanforderungen". Im Klartext: Ein Subunternehmen, das mit dieser Aufgabe betraut wird, muss in der Lage sein von Anfang an die geforderte Leistung zu erfüllen. Und nicht erst nach einer Karenzzeit von acht Monaten. Ob die BVG mit Leistungskürzungen zu rechnen habe, wollte Niedbal nicht direkt bestätigen. Die Abrechnung über die nicht erbrachten Leistunge erfolge erst im kommenden Jahr. Ein Entschädigungsanspruch für betroffene Fahrgäste liegt wiederum aus Sicht des Landes Berlin nicht vor. Aber auch hier gibt es einen Verweis auf die Verkehrsbetriebe, vor allem deren Eigenverantwortung bei der Kommunikation mit den Kunden. Dass die Information im Vorfeld der Veränderungen bei den beiden Buslinien eher unzureichend erfolgt ist, hatte die Verkehrsverwaltung bereits im Frühjahr deutlich gemacht.
Normalerweise, so ihre Schlussfolgerung, dürfte die Vergabe von Buslinien an Subunternehmer keine Probleme bereiten und für die Fahrgäste eigentlich gar nicht erkennbar sein, wenn die dafür vorgesehenen Standards eingehalten werden. Ähnliches werde aber so schnell schon deshalb nicht mehr passieren, weil die nächste Subunternehmenvergabe voraussichtlich erst Ende dieses Jahrzehnts anstehe.
Eine Aussage, die nicht ganz zu der Antwort der BVG an anderer Stelle der Anfrage passt. Stephan Schmidt wollte nämlich auch wissen, wie der ab 7. November beginnende Busersatzverkehr wegen der zweieinhalbjährigen Sperrung der U-Bahnlinie 6 zwischen Kurt-Schuhmacher-Platz und Alt-Tegel funktioniere. "Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, wurde der gesamte Ersatzverkehr an einen Subdienstleister übergeben", teilten die Verkehrsbetriebe mit. Die Fahrzeuge würden allerdings von der BVG gestellt.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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