Die Schilder kommen wieder
Verwirrung um ein nächtliches Halteverbot in der Amendestraße
"...und weg sind die Schilder", schrieb Daniela Schacht am 8. Februar. Vier Tage vor dem eigentlich festgesetzten Termin. Es kann zumindest erst einmal wieder nachts in der Amendestraße geparkt werden.
Die Schilder mit dem Hinweis, dass in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr ein "Absolutes Halteverbot" gilt, wurden Mitte Januar auf der gesamten, von der Residenzstraße aus gesehenen, rechten Seite der Fahrbahn aufgestellt. Der Grund für das weiträumige Halteverbot war daraus aber nicht ersichtlich. Was zu Nachfragen bei der Berliner Woche führte und auch im Büro der SPD-Abgeordneten Bettina König, das sich in der Amendestraße befindet. Mitarbeiterin Daniela Schacht bemühte sich ebenfalls um Aufklärung.
Anlass für den Schilderwald sind mehrere Schwerlasttransporte, die im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt an der Ecke Amende- und Herbststraße stehen. Dort entsteht in Modulbauweise eine fünfgeschossige Wohnanlage mit 60 Appartements sowie einer Gewerbefläche. Wegen einer Breite von 4,70 Metern dürfe die Anlieferung der einzelnen Module nur nachts erfolgen, erklärte Baustadträtin Katrin Schultze-Berndt (CDU). Laut ihren Angaben sollten zwischen dem 18. Januar und 12. Februar 34 Module transportiert werden. In einem späteren Zeitraum seien weitere 63 Fahrten geplant.
Genauere Informationen hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Danach liegen der Verwaltung vier Anträge auf Schwerlasttransporte mit insgesamt rund 135 Fahrten zwischen 9. November 2020 und 8. Februar dieses Jahres vor. Weitere Fahrten seien nach Erkenntnissen der Polizei bis mindestens April vorgesehen. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen, die Daniela Schacht inzwischen gewonnen hat. Voraussichtlich vom 12. April bis 7. Mai werde es noch einmal ein Halteverbot geben, teilte sie mit. Und selbst wenn dieser Zeitraum variieren sollte, klar ist, die Verbotsschilder kommen noch einmal zum Einsatz.
Dabei stellt sich vor allem die Frage, warum die betroffenen Anlieger darüber nicht unterrichtet wurden und werden. Im Genehmigungsverfahren für einen Großraum- oder Schwertransport sei keine Bürgerinformation vorgeschrieben, erläuterte die Senatsverwaltung. Die Beschilderung gelte gleichzeitig als Hinweis für die Öffentlichkeit. Zu darüber hinausgehenden Maßnahmen könne allenfalls der Bezirk den Bauträger verpflichten.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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