Änderung im Gewerberecht
Reinickendorf. Per Allgemeinverfügung hat das Ordnungsamt die Erlöschungsfristen für Gewerbebetriebe bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Das klingt zunächst bürokratisch, hat aber einen coronabedingten konkreten Hintergrund. Nach Rechtslage erlöschen eigentlich Erlaubnisse für einen Betrieb, wenn ihr Inhaber sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung wahrgenommen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Nach inzwischen einem Jahr mit mehreren Lockdown-Phasen könnte das in manchen Fällen demnächst erreicht sein. Weil die Betroffenen aber nicht aus eigener Schuld, sondern in der Regel wegen der rechtlichen und tatsächlichen Corona-Einschränkungen am Ausüben ihres Gewerbes gehindert werden, liege "ein wichtiger Grund für die Fristverängerung vor", erklärte das Ordnungsamt. Sie gilt außer für Gaststätten und Clubs auch für Bordelle und Spielhallen. Natürlich immer soweit zuvor genehmigt. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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