Beitrag von Bodo und Marianne Laße
Beitrag von Marianne Laße
Post an die Redaktion
Ende August haben wir im Postamt Berlin Residenzstraße einen Antrag auf Lagerung unser Post beantragt und bezahlt. Mit Schreiben vom 25.08.2016 wurde uns dieses auch bestätigt. Der Lagerservice lautete vom 9.09.2016 bis 24.09.2016, Wiederzustellung am 26.09.2016.
Nach Beendigung dieser Zeit (Urlaubsende) waren wir am 24.09.2016 wieder in Berlin und mussten folgendes feststellen: Die eingegangene Post wurde nicht gelagert, sondern an unsere Anschrift im Hausbriefkasten eingeworfen sodass dieser übervoll war und auch bei unserer Nachbarin mit eingeworfen wurde.
Durch einen Besuch unseres Sohnes am 15.09.2016 wurde dieser Zustand beendet. In der darauf folgenden Woche war dieser Zustand jedoch wieder eingetreten, der Briefkasten war wieder voll, wobei uns eine Fernsehzeitschrift entwendet wurde.
Darauf haben wir am 26.09.2016 im Laufe des Vormittags bei der Deutschen Post im Kundenservice angerufen und uns beschwert. Es wurde geraten, uns schriftlich nach Bonn zu wenden und dort den Vorgang anzuzeigen und Beschwerde einzulegen. Es wurde von uns, mit der Bitte auf Rückzahlung des gezahlten Betrages auch erledigt. Vom 26.09. bis 28.09.2016, also 3 Werktage, haben wir jedoch keinerlei Post erhalten.
Durch einen erneuten Anruf bei der Post (Kundenservice) wurde dieses von mir reklamiert. Der Bearbeiter dort war darüber sehr erstaunt und sagte einer Überprüfung zu. Am 29.09.2016 später Nachmittag haben wir dann die Post erhalten, auch mit einer kleinen Anzahl von gelagerter Post. Dabei befand dich ein amtlicher Behördenbrief vom 22.09.2016, welcher aber erst am 29.09.2016 zugestellt wurde (Zustellungsurkunde).
Auf unsere Beschwerde über die Nichteinhaltung des Auftrages zum Lagerservice erhielten wir am 30.09.2016 ein Antwortschreiben mit der Mitteilung eine Rückzahlung der Lagergebühr komme nicht in Frage. Es könne gem. AGB ein Haftungsanspruch nicht festgestellt werden, dass ein Mitarbeiter eine Unterlassung vorgenommen habe. Soweit unsere Feststellung zu diesem Fall.
Ansonsten müssen wir hier in Berlin PLZ 13409 Sommerstraße feststellen, dass wir wohl auf dem Lande leben, wo nur 2-3 mal die Woche Post zugestellt wird. Das ist wohl nicht im Sinne des Auftrages, welchen die Deutsche Post zu erfüllen hat, bei den augenblicklichen und zu erwartenden hohen Postgebühren. Vielleicht ist es möglich diesen Vorfall an die Deutsche Post weiter zu leiten, damit sich solches nicht wiederholt.
Mit freundlichen Grüßen Bodo & Marianne Laße
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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