Bezirk genehmigt Gastwirten Aufstellen von Heizpilzen bis Ende März
Reinickendorf. Gastwirte dürfen Heizpilze jetzt auch auf öffentlichen Flächen aufstellen. Diesen Beschluss fasste das Bezirksamt einstimmig bei seiner Sitzung am 22. September. Es greift dabei eine Anregung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga auf. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis 31. März 2021. Sie soll den Lokalbetreibern in ihrer Existenz bedrohenden Situation helfen. Erlaubt sind sowohl Gasheizstrahler, als auch Elektrowärmestrahler. Mit Rücksicht auf das Klima wird empfohlen, elektrisch betriebene Geräte mit Ökostrom zu verwenden. Entsprechende Anträge müssen an die Straßenverkehrsbehörde, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, gerichtet werden. Auf eine Sondernutzungsgebühr wird verzichtet. Eine Verwaltungsgebühr muss aber aus rechtlichen Gründen erhoben werden. Antragsformulare gibt es auf der Website https://bwurl.de/1592. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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