Nachbarschaftshilfe bei der Steuererklärung ist Schwarzarbeit
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit darf auf Nachbarschaftshilfe zur Erledigung der steuerlichen Pflichten grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden. Frau Dolge und Frau Klabe vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. weisen darauf hin, dass Bekannte oder Nachbarn, die für Dritte die Steuer machen, sich selbst dann wegen Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz strafbar machen, wenn sie für ihre verbotene Hilfe keine Gegenleistung erhalten.
Durch diese Schwarzberatung machen sich nicht nur die zur Beratung nicht befugten Personen strafbar. Sie setzen sich der Gefahr möglicher Disziplinarverfahren aus. Auch die Auftraggeber können wie bei jeder anderen Schwarzarbeit mit Geldbußen belegt werden. Ebenso besteht selbstverständlich keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz im Falle einer Falschberatung. Dadurch kostet die Schwarzarbeit den Auftraggeber oft mehr, als er dadurch zu sparen glaubt.
In der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. sind dagegen Expertinnen am Werk, die fachlich versiert und zuverlässig beraten. Gerne können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft (im Rahmen einer Mitgliedschaft berät der Lohnsteuerhilfeverein Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-)Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG) in der Beratungsstelle beraten lassen.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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