Gute Nachrichten für Gastronomen
Reinickendorf verzichtet weiter auf Gebühr für Außen-Gastro
Die Gaststättenbetreiber im Bezirk können aufatmen. Zwei Hindernisse, die ihnen das Geschäft in diesem Sommer zumindest erschwert hätten, wurden jetzt aus dem Weg geräumt.
Das Bezirksamt folgte einer Empfehlung des Senats und verzichtet auf die Sondernutzungsgebühr für Schankvorgärten. Normalerweise müssen Gastronomen diese Gebühr entrichten, wenn sie vor ihrem Lokal und im öffentlichen Raum Tische und Stühle aufstellen. Aufgrund der Corona-Krise war sie für 2020 und 2021 ausgesetzt worden, um die durch die Pandemie stark gebeutelte Gastronomie zu unterstützen. Ende Mai machte der Senat denn den Weg frei, dass die Bezirke auch in diesem Sommer auf die Sondernutzungsgebühr verzichten könne. Dem kam Reinickendorf jetzt nach. Der Verzicht liege nicht nur im Interesse der Branche, sondern auch im öffentlichen Interesse des Bezirks, erklärte Bürgermeister Uwe Brockhausen (SPD). Denn dadurch würden die Betriebe gestärkt und Arbeitsplätze gesichert.
Zudem verlängerte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 15. Juni die ebenfalls seit 2020 erlaubte erweiterte Nutzung der Außenbereiche. Sie gestand den Gastwirten mehr Freiluftflächen zu, als normalerweise erlaubt, um ihr Platzangebot zu vergrößern. Allerdings sollte diese Regelung in Reinickendorf zum 30. Juni auslaufen. Schon vor einigen Monaten hatte die CDU-Fraktion eine Verlängerung bis mindestens zum Jahresende beantragt. Das Anliegen sollte zunächst im Wirtschaftsausschuss beraten werden, der jedoch zuletzt zweimal ausgefallen war. Und das Fristende rückte sehr nahe.
Per Dringlichkeitsantrag wurde das Thema deshalb in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht. Den erweiterten Außenausschank gerade jetzt zu beenden wäre völlig unsinnig, erklärte der CDU-Bezirksverordnete Felix Schönebeck. Natürlich sei weiter klar, dass es sich um eine Sonderregel handle. Aber sie noch einmal zu gewähren "würde uns nicht weh tun".
Diese Haltung fand schnell Konsens unter allen Fraktionen in der BVV und wurde auch von der zuständigen Stadträtin Korinna Stephan (B’90/Grüne) bestätigt. Sie vermerkte allerdings, dass das nicht als Blankoscheck zu verstehen sei. Denn es müsse geschaut werden, ob zum Beispiel Gehwege über Gebühr tangiert werden.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.