Schutz vor Vogelgrippe: Bezirksamt erlässt Stallpflicht
Reinickendorf. Die so genannte Vogelgrippe, das gefährliche H5N8-Virus, ist in Berlin angekommen – das Bezirksamt Reinickendorf hat bereits am 17. November Stallpflicht für Geflügel angeordnet, das in der Nähe von Gewässern gehalten wird.
Mit der „Allgemeinverfügung“ stützt sich das Bezirksamt auf die Geflügelpest-Verordnung und das Tiergesundheitsgesetz. Der Erlass verpflichtet alle Reinickendorfer Tierhalter, deren Geflügel im Abstand von bis zu 1000 Metern Entfernung zu den Ufern von Havel, Tegeler See, Heiligensee, Flughafensee und Hohenzollernkanal lebt, die Tiere nicht mehr in Wassernähe zu lassen. Vielmehr müssen die Vögel in Ställen oder Gehegen bleiben, die nach oben und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildtieren gesichert sind.
Die Verfügung enthält zudem Passagen mit weiteren vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen: etwa das Desinfizieren von Schuhen und Kleidung der Halter oder das vorübergehende Verbot von Geflügelankauf und -verkauf. Auch Märkte und Ausstellungen dürfen vorerst nicht stattfinden.
Halter von Hühnern, Gänsen oder Puten, die ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, sollten das unverzüglich im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Rathauses Reinickendorf nachholen. Dort erhalten Ratsuchende auch nähere Auskünfte zur Verfügung und zu Möglichkeiten, Tiere vor dem gefährlichen Erreger zu schützen.
Am 21. November trat zudem eine Eilverordnung des Bundesagrarministers Christian Schmidt (CDU) in Kraft. Während die strengen Sicherheitsmaßnahmen zuvor nur für Geflügelhalter mit über 1000 Tieren galten, müssen sich seitdem auch kleinere Betriebe daran halten. bm
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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