Pflegewelt - Teil 10
KURZZEITPFLEGE II: Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (Übergangspflege)
Auch wenn Kurzzeitpflege normalerweise an einen Pflegegrad gebunden ist, werden seit 1. Januar 2016 auch Menschen ohne Pflegegrad bei der Kurzzeitpflege – in diesem Fall auch Übergangspflege genannt – bezuschusst. Dafür muss einer der folgenden Gründe vorliegen: • Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, beispielsweise nach einer Operation oder nach einem Krankenhausaufenthalt. • Wenn eine Krankenhausbehandlung nicht mehr nötig, eine Versorgung zu Hause aber noch nicht möglich ist...