Jobs und Karriere
Arbeitnehmer sind in der Pflicht
Mitarbeiter müssen Überstunden vor Gericht beweisen können, wenn sie deren Bezahlung einklagen wollen.Können sie das, darf sich der Arbeitgeber wiederum nicht pauschal darauf berufen, er könne diese wegen eines weit verzweigten Filialnetzes nicht nachprüfen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 3 Sa 57/12). In dem verhandelten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der in einer Filiale beschäftigt...