100 Jahre Groß-Berlin
Auf Grundlage des Groß-Berlin-Gesetzes vom 27. April 1920 kamen zu Berlin die Städte Wilmersdorf, Spandau, Charlottenburg, Schöneberg, Köpenick, Neukölln und Lichtenberg sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke hinzu. Der Schritt zur Metropole hatte gravierende Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens und brachte enorme Herausforderungen an die Entwicklung von Verkehr, Versorgung, Wohnungsbau und Verwaltung mit sich. Er bot aber auch große Chancen für Wirtschaft und Handel durch den Zugewinn von wichtigen Flächen. "100 Jahre Groß-Berlin" nimmt die Berliner Woche zum Anlass, dem Jubiläum eine ganze Reihe von Artikeln zu widmen.

100 Jahre Groß-Berlin

Beiträge zum Thema 100 Jahre Groß-Berlin

Politik
Blick auf das Rathaus um 1920 von der Klosterstraße aus. Damals fährt (noch) die Straßenbahn. | Foto: Stadtgeschichtliches Museum Spandau

Neues Gesetz bringt auch neue Verwaltung
100 Jahre Groß-Berlin: Patt bei der Bürgermeisterwahl

Am 27. April 1920 beschließt der Preußische Landtag mit den Stimmen von Sozialdemokraten und Liberalen das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“, auch Groß-Berlin-Gesetz genannt. Die brandenburgischen Orte ringsum Berlin haben viele freie Flächen für den Bau neuer Wohnsiedlungen, und vor allem wohnen dort finanzkräftige Steuerzahler. Zu den acht Städten, die eingemeindet werden, gehört auch Spandau – seit dem Mittelalter selbständig und bis zuletzt Gegner des Gesetzes. Nun...

  • Bezirk Spandau
  • 30.12.19
  • 679× gelesen
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