Soziales
Pannen beim Antragsverfahren
Übergangsregelung für 9-Euro-Sozialticket ist wieder gültig
Bei Kontrollen in Bus und Bahn müssen Sozialhilfeempfänger als Berechtigungsnachweis für die 9-Euro-Monatskarte seit dem 19. Januar nur eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheides vorlegen. Diese Übergangsregelung für das Berlin-Ticket S (Sozialticket) galt bereits bis Ende September 2023. Sie war eingeführt worden, damit Sozialhilfeempfänger trotz der Probleme bei der Umstellung auf ein neues Verfahren das 9-Euro-Ticket nutzen können. Seit 1. Oktober gilt das Berlin-Ticket S nur noch...