Sonstiges
Abgabefristen beachten: Mit Steuererklärung Geld zurückholen
Wenn die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2015 besteht, muss sie bis zum 31. Mai 2016 beim Finanzamt vorliegen. Wer sich nicht selber an die Arbeit machen will, beauftragt einen Steuerberater. Dann muss die Steuerklärung bis zum 31. Dezember 2016 abgegeben werden. Wollen die Finanzbeamten die Unterlagen schon vorher sehen, müssen sie triftige Gründe, nennen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich im Vorjahr eine hohe Abschlusszahlung ergeben hat. Kann der Termin zur...