Auto und Verkehr
Auch bei Druck von hinten: Abstand zum Vordermann muss stimmen
Egal was passiert, für einen zu geringen Abstand zum Vordermann gibt es selten eine Rechtfertigung. Das gilt auch, wenn ein Pkw-Fahrer in einer Kolonne fährt und ein nachfolgender Autofahrer dicht auffährt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Urteil vom 25.02.2015, Az.: 3 Ss OWi 160/15). Die Richter bestätigten im verhandelten Fall, dass ein Autofahrer 320 Euro Strafe zahlen muss und einen...