Abstand

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Verkehr
Autofahrer müssen ab sofort bei der Vorbeifahrt an Radfahrern innerörtlich einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 2,0 Meter. | Foto: www.pd-f.de/Luka Gorjup

VERKEHRSRECHT
Neue Regeln und höhere Strafen: Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße gelten seit 28. April. Darauf weist der ADAC hin. Die Neuregelungen sollen auch für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen. Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 Meter innerorts vor. Außerorts sind mindestens zwei Meter vorgeschrieben. Zur Vermeidung von schweren Unfällen...

  • Mitte
  • 05.05.20
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