Hinweise zum Mindestabstand
Tempelhof-Schöneberg. Seit vier Jahren ist gesetzlich festgeschrieben, dass Autofahrer beim Überholen von Radlern einen Mindestabstand von 1,50 Metern halten müssen, außerhalb von Ortschaften sind es sogar zwei Meter. Doch das wissen längst nicht alle Verkehrsteilnehmer. Die Bezirksverordneten haben sich deshalb mehrheitlich für eine Idee ausgesprochen, die mit geringem Einsatz viele Menschen erreichen könnte, nämlich Aufkleber auf den Hecks der bezirklichen Fahrzeuge anzubringen, die auf die...